Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Hausch
Prüfingenieur für Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau
Beratender Ingenieur für Tragwerksplanung und Bauphysik
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOS)
Mit Inkrafttreten der neuen Bauordnungen in Berlin und im Land Brandenburg wird die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen vom Bauherren oder dessen Bevollmächtigten veranlasst.
Die Anträge auf Prüfung der bautechnischen Nachweise erhalten Sie hier:
aktuelles:
Seit dem 31.12.2009 ist in Berlin die neue EnEV-DV in Kraft. Für Neubauten und z. T. für Erweiterungen von Bestandsgebäude müssen nun auch die EnEV-Nachweise geprüft werden.
Geprüft werden folgende Bauten, bei denen der Bauantrag ab dem 31.12.2009 eingereicht wurde:
- sämtliche Neubauten / Wohn- und Nichtwohngebäude
(mit Ausnahme von Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten)
- Baumaßnahmen im Bestand bei einer Erweiterung der zusammenhängenden Nutzfläche von > 50 m²
- Baumaßnahmen im Bestand, bei denen die rechnerische Energiebilanzierung nach EnEV verbindlich oder wahlweise geführt wird.